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Die neue FlexKapG: Start-up-Förderung und mehr Flexibilität für österreichische Unternehmen

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Was ist die neue „Flexible Kapitalgesellschaft“?

Die Förderung von Start-ups erfreut sich in Österreich stetig wachsender Beliebtheit. Um den Anforderungen der dynamischen Geschäftswelt gerecht zu werden, strebt der Gesetzgeber an, die steuerlichen Anreize zu erhöhen und die Gesellschaftsrechtsvorschriften zu flexibilisieren.

Daher erlebt die österreichische Wirtschaft derzeit eine erfreuliche Transformation, die insbesondere für aufstrebende Start-ups und Unternehmer vielversprechende Veränderungen mit sich bringt: die neue FlexKapG.

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 spiegelt das Engagement der Regierung wider, innovative Maßnahmen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen zu stärken und sie auf internationaler Ebene zu positionieren. Das umfassende Regierungsprogramm umfasst nicht nur eine Neuausrichtung des GmbH-Rechts, sondern auch die Einführung einer bahnbrechenden neuen Rechtsform, die als „Flexible Kapitalgesellschaft“ bekannt ist.

Die Ultimum Steuerberater haben im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte leichtverständlich für Sie zusammengefasst:

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die FlexKapG ist eine innovative Rechtsform für Unternehmen in Österreich, die bewährte Elemente von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung kombiniert.
  • Die Mindeststammeinlage beträgt EUR 10.000, wovon mindestens EUR 5.000 vor der Firmenbucheintragung eingezahlt werden müssen.
  • Mitarbeiter können steuerlich begünstigt an der FlexKapG beteiligt werden, ohne dass eine Eintragung im Firmenbuch erfolgt oder Pflichten für die Mitarbeiter entstehen.
  • Anteilsübertragungen werden wesentlich erleichtert, weil anwaltlich erstellte Urkunden ausreichen und keine Notariatspflicht mehr besteht.

Die neue Rechtsform FlexKapG – „Flexible Kapitalgesellschaft“

Die FlexKapG definiert sich durch eine Anpassung an das Stammkapital der „neuen“ regulären GmbH, mit einem Mindestbetrag von EUR 10.000, wovon mindestens EUR 5.000 Euro vor der Eintragung im Firmenbuch einzuzahlen sind. Eine zeitliche Begrenzung des Kapitals wie bei der privilegierten GmbH-Gründung ist nicht vorgesehen.

Hinweis: Im Zuge der Novellierung des bestehenden GmbH-Rechts wurde auch das Mindeststammkapital für Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch EUR 10.000 herabgesetzt. Diese Änderung betrifft auch bereits bestehende gründungsprivilegierte GmbHs, da diese nicht mehr verpflichtet sind, das Stammkapital auf EUR 17.500 aufzustocken.

Diese innovative Rechtsform kombiniert bewährte Aspekte von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und betont die Trennung von Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen. Die Beschränkung der Haftung erweist sich vor allem in der heutigen globalen Wirtschaft als von entscheidender Bedeutung.

Dadurch gelingt es dem Gesetzgeber, nicht nur eine moderne Unternehmensstruktur zu schaffen, sondern auch wirtschaftliche Innovation und Unternehmertum zu fördern. Die FlexKap ermöglicht es Unternehmen, flexibler auf sich wandelnde Marktbedingungen zu reagieren und ihren Mitarbeitenden die Teilhabe am Unternehmenserfolg durch Unternehmenswertanteile zu ermöglichen. Dazu im nächsten Punkt mehr.

Mitarbeiterbeteiligung

Ein bemerkenswertes Highlight dieser Entwicklung ist die Möglichkeit der steuerlich begünstigen Mitarbeiterbeteiligung. Gerade in der kritischen Start-up-Phase können qualifizierte Mitarbeiter eine unschätzbar wertvolle Rolle spielen. Die Kosten für deren Anstellung könnten jedoch junge Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen stellen. Hier kommt die Mitarbeiterbeteiligung ins Spiel, welche die Möglichkeit bietet, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Derartige Beteiligungen scheinen nicht im Firmenbuch auf und sind mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Die Steuerbelastung soll erst im Falle eines Exitszenarios anfallen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema oder rund um Steuern im Allgemeinen haben, finden Sie in der Steuerkanzlei Innsbruck einen kompetenten Partner.

Größerer Handlungsspielraum im Rahmen der FlexKapG

Die Einführung virtueller Generalversammlungen und Umlaufbeschlüsse markiert einen bedeutsamen Schritt nach vorn. Dies ermöglicht es, gesellschaftliche Entscheidungen ortsunabhängig und zeitnah zu treffen, was zu einer beschleunigten und effizienteren Entscheidungsfindung führt. In einer dynamischen Geschäftswelt, in der sich Marktbedingungen und Kundenverhalten rasant verändern können, ist die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung der Geschäftsstrategie von entscheidender Bedeutung. Die FlexKapG ermöglicht außerdem erleichterte Kapitalmaßnahmen und erlaubt erstmals den Erwerb eigener Anteile. Dies ermöglicht es Unternehmen, rascher auf Veränderungen zu reagieren, sei es durch die Erschließung neuer Geschäftsfelder, die Finanzierung von Projekten oder die Anpassung des Unternehmensgegenstands.

FlexKapG Ultimum Steuerblog

Insgesamt schafft die FlexKapG ein moderneres und dynamisches Umfeld für österreichische Unternehmen, um im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bestehen.

Mit diesen Maßnahmen bleibt unseren Start-ups mehr Spielraum für Investitionen. So verbessern wir das Umfeld für junge Unternehmen und können unsere Talente in Österreich halten.

Anteilsübertragung

Bei der neuen FlexKapG sollen auch Anteilsübertragungen wesentlich erleichtert werden, weil anwaltlich erstellte Urkunden ausreichen und keine Notariatspflicht mehr besteht.

Noch Fragen?

Der Weg zu einer innovativen und flexiblen Unternehmenslandschaft in Österreich ist klar vorgezeichnet. Die Kombination aus der neuen „Flexiblen Kapitalgesellschaft“, der Erleichterung von Mitarbeiter:innenbeteiligungen und der Absenkung des Mindestkapitals soll nicht nur Start-ups einen Schub verleihen, sondern auch die österreichische Wirtschaft insgesamt wettbewerbsfähiger machen und global positionieren. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, helfen Ihnen die Ultimum Steuerberater gerne persönlich weiter.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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