Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 – Neuerungen im Steuerrecht
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde ins Leben gerufen, um Steuerbetrug wirksam zu bekämpfen. Es gliedert sich in die Bereiche Steuern, Sozialabgaben und Daten und fokussiert sich primär auf missbräuchliche Finanzpraktiken, insbesondere im Zusammenhang mit Luxusimmobilien und Insolvenzregelungen.
Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilien
Als Luxusimmobilien gelten künftig Immobilien mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 2 Millionen Euro. Vermietungen solcher Immobilien zu Wohnzwecken sind umsatzsteuerbefreit. Daher entfällt der Vorsteuerabzug auf die Anschaffungskosten für Objekte, die ab dem 1. Januar 2026 erworben werden.
Beschränkung von Barzahlungen
Um Geldwäsche effizienter zu verhindern und die Finanzverwaltung zu entlasten, wird eine Maximalgrenze für Barzahlungen an das Finanzamt von 10.000 Euro pro Tag eingeführt.
Vorrang von Abgaben in der Insolvenz
Abgaben wie Umsatz- und Abzugsteuern werden künftig vor insolvenzrechtlichen Anfechtungen geschützt. Diese Maßnahme soll den Staat als Gläubiger stärken.
Erleichterungen und Verschärfungen beim Verkürzungszuschlag
Die Nachforderungsgrenze wird auf 100.000 Euro erhöht. Liegen Nachforderungen über 50.000 Euro, beträgt der Verkürzungszuschlag nun 15 % statt bisher 10 %.
Auftraggeberhaftung für Leiharbeiter
Die Haftungsbeträge für Sozialversicherungen und lohnabhängige Steuern werden erhöht. Ziel dieser Regelung ist, den Druck auf Generalunternehmer zur Auswahl seriöser Subunternehmen zu verstärken.
Zu Unrecht erklärte Verluste
Verluste, die zu Unrecht erklärt werden, gelten nun als Finanzstrafvergehen. Das Strafmaß orientiert sich dabei an der fiktiven Steuerersparnis, die durch die Verlusterklärung erzielt worden wäre.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den Bereichen Steuern und Sozialabgaben sind im Rechtsinformationssystem verfügbar.
Diese rechtlichen Anpassungen verfolgen das Ziel, die Steuerehrlichkeit zu fördern und dabei mehr Transparenz sowie Sicherheit im Umgang mit Steuergeldern und Unternehmenspraktiken zu gewährleisten.



