Ab 2024 steuerfreie Lebensmittelspenden, neue Regeln für Gruppenbesteuerung und EU-weite Kleinunternehmerregelung. Alles zur Abgabenänderung im Überblick.

Abgabenänderungsgesetz 2024: Wichtige Steueränderungen

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Abgabenänderungsgesetz 2024 – Bedeutende Änderungen

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 führt diverse Anpassungen und Neuerungen ein, die für Unternehmen und Steuerpflichtige von Bedeutung sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Steuerfreie Lebensmittelspenden

Ab dem 1.1.2024 wird die Zuwendung von Lebensmitteln an mildtätige Einrichtungen einkommensteuerlich neutral behandelt. Unternehmen können den steuerlichen Buchwert dieser Spenden als Betriebsausgaben abziehen. Zudem wird ab dem 1.1.2025 eine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung gewährt, wobei das Vorsteuerabzugsrecht erhalten bleibt.

Gruppenbesteuerung

Die Verrechnung von vortragsfähigen Verlusten des Gruppenträgers aus Zeiten vor dem Wirksamwerden der Unternehmensgruppe wird eingeschränkt. Ab der Veranlagung 2024 besteht die Möglichkeit, auf die Verlustzurechnung eines ausländischen Gruppenmitglieds zu verzichten. Gruppenanträge können künftig elektronisch signiert über FinanzOnline eingereicht werden, was den Prozess erleichtert.

EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025

Mit der Einführung des “EU-Kleinunternehmers” können Kleinunternehmer ab 2025 die Kleinunternehmerbefreiung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen. Der Jahresumsatz darf dabei 100.000 Euro unionsweit nicht überschreiten. In Österreich gilt ein lokaler Schwellenwert von 42.000 Euro (Bruttogrenze). Voraussetzung ist ein Antrag auf die EU-Kleinunternehmerregelung im Ansässigkeitsstaat sowie eine quartalsweise Meldung der Umsätze bei Inanspruchnahme.

Leistungsort bei Streaming-Leistungen

Ab dem 1.1.2025 wird die Leistungsortregelung auf Streaming-Leistungen ausgeweitet. Der Leistungsort ist dann der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt des Empfängers, was insbesondere für Unternehmen, die Streaming-Dienste anbieten, relevant ist.

Umwandlung von “Phantom shares” auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen

Start-ups haben bis Ende 2025 die Möglichkeit, “Phantom shares” auf Mitarbeiterbeteiligungen umzustellen, ohne dass eine Bewertung und Versteuerung erforderlich wird, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Änderungen in der BAO und beim Gebührengesetz

Es wird eine einmalige Nachfrist von mindestens einer Woche für Fristverlängerungsanträge bei Steuererklärungen eingeführt. Zudem sind geplante Einschränkungen bei Umsatzsteuer-Gutschrift-Zinsen vorgesehen. Eine Befreiung von Gebühren erfolgt bei doppelter Vorlage von Beilagen, sowohl elektronisch als auch in Papierform.

Lohnsteuerliche Änderungen

Ab dem Kalenderjahr 2024 werden Freibetragsbescheide nur noch auf Antrag ausgestellt. Weiterhin wird die antragslose Veranlagung unter bestimmten Bedingungen ausgeweitet, was die Steuererklärung für viele Arbeitnehmer vereinfachen dürfte. (Tipp: Lohnsteuer für Kreuzfahrtbeschäftigte)

Fazit

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt eine Reihe von wichtigen Neuerungen mit sich, die sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen relevant sind. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtliche oder steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um optimale steuerliche Vorteile zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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