Der VwGH hat entschieden: Ein Mantelkauftatbestand kann schon bei 55 % Anteilsübertragung entstehen. Erfahren Sie mehr über die Änderungen und Handlungsempfehlungen.

Mantelkauftatbestand: VwGH-Urteil 2025 ändert Anteile-Regel

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Judikatur zum Mantelkauftatbestand

Aktuelle Rechtslage

Der Mantelkauftatbestand ist definiert als der Verkauf von Gesellschaftsanteilen einer GmbH, die Verluste erzielt hat, gefolgt von einer Änderung des Geschäftsgegenstands und der Geschäftsführung. Dies hat zur Folge, dass die Verwertbarkeit alter Verluste der GmbH verloren geht.

Neues Urteil des VwGH

Ein kürzlich gefälltes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hat die Rahmenbedingungen für das Entstehen eines Mantelkauftatbestands erheblich verändert. Der VwGH hat entschieden, dass ein solcher Tatbestand bereits bei der Übertragung von nur 55 % der Gesellschaftsanteile gegeben sein kann, vorausgesetzt, die neuen Gesellschafter haben hinreichenden Einfluss auf die Änderung der wirtschaftlichen und organisatorischen Struktur der GmbH.

Konkrete Auswirkungen

Diese Entscheidung stellt eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Annahme dar, wonach mindestens 75 % der Gesellschaftsanteile übertragen werden mussten, um einen Mantelkauftatbestand zu begründen. Mit dem Urteil vom 24. Juni 2025 (VwGH 24.6.2025, Ro 2023/15/0031) wird diese frühere Auffassung revidiert.

Beratung und Handlungsempfehlungen

Unternehmen sollten sich der Möglichkeit bewusst sein, dass ein Mantelkauftatbestand bereits bei einer geringeren Anteilsübertragung von 55 % auftreten kann. Es wird dringend empfohlen, bei der Planung von Anteilsübertragungen und Änderungen in der Unternehmensstruktur eine professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Risiken zu vermeiden und steuerliche Nachteile zu minimieren.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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