Ab 2026 gelten neue Regelungen für freie Dienstnehmer: Kündigungsfristen, Kollektivverträge und Dienstzettelpflicht. Arbeitgeber sollten bestehende Verträge prüfen.

Neue Regeln 2026: Kündigungsfristen für Freie Dienstnehmer

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Ab dem 1. Januar 2026 treten bedeutende gesetzliche Änderungen für freie Dienstnehmer in Kraft. Diese betreffen die Regelungen, die durch eine Novelle zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) eingeführt werden und richten sich ausschließlich an arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer. Diese Personen erbringen ihre Arbeitsleistung persönlich und nutzen keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel.

Gesetzliche Änderungen und Geltungsbereich

Mit der Novelle werden diese freien Dienstnehmer in einen spezifischen rechtlichen Rahmen eingebunden, der ihre Arbeitsverhältnisse stärker regelt. Dies soll den Schutz und die Rechte dieser Arbeitnehmergruppe klarstellen und festigen.

Kündigungsfristen und Vertragsregelungen

Die neuen Regelungen führen gesetzlich geregelte Kündigungsfristen für freie Dienstverhältnisse ein. Für freie Dienstverhältnisse gelten folgende Fristen:

  • In den ersten zwei Dienstjahren: Eine Kündigungsfrist von vier Wochen wird vorgeschrieben.
  • Ab dem dritten Dienstjahr: Die Kündigungsfrist verlängert sich auf sechs Wochen.

Darüber hinaus können freie Dienstverhältnisse künftig zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden. Außerdem wird der erste Monat als Probemonat festgelegt, in dem der Vertrag von beiden Parteien jederzeit beendet werden kann.

Erweiterung der Kollektivverträge

Ab 2026 besteht die Möglichkeit, arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer in bestehende Kollektivverträge einzubeziehen. Auch der Abschluss eigener Kollektivverträge für diese Gruppe ist möglich, wenngleich dies nicht verpflichtend ist. Diese Regelung soll helfen, die Arbeitsbedingungen dieser Gruppe noch gezielter zu regulieren.

Dienstzettelpflicht

Ab 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, auf den Dienstzetteln klar anzugeben, welche kollektiven Regelungen wie Kollektivverträge oder Satzungen auf das Dienstverhältnis Anwendung finden. Diese Informationen müssen auch am Betriebsstandort zur Einsicht bereitgehalten werden, um Transparenz und Klarheit hinsichtlich der geltenden Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Empfehlungen für Arbeitgeber

Es wird empfohlen, dass Arbeitgeber bestehende freie Dienstverhältnisse zeitnah überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Es ist ratsam, frühzeitig Unterstützung bei Fragen zur Personalverrechnung und zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Sicherheit und Compliance zu gewährleisten.

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