Ab November 2025 wird der Investitionsfreibetrag verdoppelt. Erfahren Sie alles über Sätze, Bedingungen und Optimierungsmöglichkeiten für maximale Vorteile.

Investitionsfreibetrag 2025: Höhere Sätze und Vorteile nutzen

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Die kürzlich vom Nationalrat beschlossene Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) stellt eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung wirtschaftlichen Wachstums dar. Diese Anpassungen treten ab dem 1. November 2025 in Kraft und sind bis zum 31. Dezember 2026 gültig.

Anhebung des Investitionsfreibetrags

In diesem Zeitraum verdoppelt sich der Standard-IFB von ursprünglich 10 % auf 20 %, während der Öko-IFB von 15 % auf 22 % steigt. Diese Anhebung zielt darauf ab, Investitionen in der Wirtschaft zu fördern und bietet Unternehmen dadurch Anreize, in neue Projekte zu investieren.

Funktionsweise und Voraussetzungen

Der IFB ermöglicht es, im Anschaffungsjahr der Investition eine zusätzliche Betriebsausgabe neben der regulären Abschreibung geltend zu machen. Der IFB gilt für Investitionen bis zu einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr. Voraussetzungen für die Nutzung des IFB sind, dass die Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren getätigt werden müssen. Zudem muss das Investitionsobjekt einem inländischen Betrieb oder einer Betriebsstätte zugeordnet sein.

Ausschlüsse vom IFB

Einige Investitionen sind von der IFB-Förderung ausgeschlossen. Dazu gehören nicht abnutzbares Anlagevermögen wie Grundstücke und Wertpapiere, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie solche mit speziellen Abschreibungsregeln. Auch unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht auf Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit abzielen, sowie Investitionen in fossile Energieträger und gebrauchte Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen. Des Weiteren kann der IFB nicht bei pauschaler Gewinnermittlung oder außerbetrieblichen Einkünften in Anspruch genommen werden.

Planung und Optimierung

Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, müssen Investitionen innerhalb des festgelegten Zeitraums getätigt werden, wobei das Lieferdatum entscheidend ist. Langfristige Investitionen, die vor dem 1. November 2025 begonnen wurden, sollten entsprechend aliquotiert werden. Ein Tipp zur Optimierung ist die Kombination des IFB mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB), indem der IFB für abnutzbare Wirtschaftsgüter genutzt wird und durch den Kauf von Wertpapieren der GFB ausgeschöpft wird.

Insgesamt ist eine sorgfältige Beratung und Planung essenziell, um die umfassenden steuerlichen Vorteile des erweiterten IFB vollumfänglich ausschöpfen zu können. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen und entsprechende Investitionsstrategien entwickeln.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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