Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 bringt bedeutende Änderungen im österreichischen Steuersystem mit sich, um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Einkommensteuertarifstufen um 1,733 % angehoben. Diese Anpassung berücksichtigt die Inflation des Beobachtungszeitraums von Juli 2024 bis Juni 2025, welche 2,6 % betrug. Ziel ist es, die Steuerlast an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.
Anpassung der Einkommensteuertarifstufen
Die neuen Tarifstufen gestalten sich wie folgt:
- Für die ersten € 13.539 gilt weiterhin ein Steuersatz von 0 %.
- Für Einkommen zwischen € 13.539 und € 21.992 liegt der Steuersatz bei 20 %.
- Einkünfte im Bereich von € 21.992 bis € 36.458 werden mit 30 % besteuert.
- Ein Steuersatz von 40 % gilt für Einkommen zwischen € 36.458 und € 70.365.
- Einkommensbereiche von € 70.365 bis € 104.859 unterliegen einem Steuersatz von 48 %.
- Einkommen von € 104.859 bis € 1 Mio. werden mit 50 % besteuert.
- Einkünfte über € 1 Mio. sind mit einem Steuersatz von 55 % belegt.
Anpassung der Absetzbeträge
Parallel zu den Tarifstufen wird auch die Anpassung der Absetzbeträge vorgenommen:
- Der Verkehrsabsetzbetrag erfährt eine Erhöhung von € 487,00 auf € 496,00.
- Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 790,00 auf € 804,00.
- Der Pensionistenabsetzbetrag ändert sich von € 1.002,00 zu € 1.020,00.
- Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis € 19.962 bleiben faktisch steuerfrei.
Diese Maßnahmen fördern eine bessere steuerliche Gleichbehandlung und unterstützen insbesondere niedrige und mittlere Einkommen durch die Anpassung der Steuer- und Absetzbeträge. Indem die Steuerlast den wirtschaftlichen Realitäten angepasst wird, soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger nicht unverhältnismäßig belastet werden.



