Im Jahr 2026 bleibt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert bei 551,10 Euro. Diese Entscheidung ist ein Teil der Regierungsstrategie zur Budgetsanierung und könnte erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben, die unter dieser Grenze beschäftigt sind.
Entscheidung und Auswirkungen
Trotz der fehlenden Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die potenziellen Konsequenzen sorgfältig abwägen. Diese Maßnahme kann zu unbeabsichtigten Überschreitungen der Grenze führen, insbesondere durch Lohnerhöhungen, die durch Kollektivverträge geregelt sind. Eine Überschreitung würde die Pflicht zur Vollversicherung nach sich ziehen, mit zusätzlichen Beiträgen für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.
Risiken bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze
Kollektivvertragliche Erhöhungen können auch bei geringfügig Beschäftigten zu Lohnerhöhungen führen. Dies birgt das Risiko, die festgelegte Grenze ungewollt zu überschreiten. Besonders betroffen sind dabei Personen, die aufgrund vorzeitiger Pensionierung lediglich geringfügig arbeiten dürfen. Bei ihnen könnte eine Überschreitung der Grenze zum Verlust von Pensionsleistungen führen.
Anpassungsmöglichkeiten
Eine mögliche Maßnahme zur Vermeidung der Überschreitung ist die Arbeitszeitreduzierung. Beteiligte können die Wochenarbeitszeit anpassen, um innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben. Eine solche Anpassung erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur neuen Arbeitszeitregelung.
Unterstützung
Betroffene Arbeitnehmer sollten unbedingt steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um die optimalen Arbeitsstunden im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze zu berechnen und negative finanzielle Auswirkungen zu vermeiden. Kompetente Unterstützung kann helfen, die Risiken zu minimieren und eine reibungslose Anpassung sicherzustellen.



