Ab dem 9. Oktober 2025 führt die EU-Banken den IBAN-Namensabgleich ein, um SEPA-Überweisungen sicherer zu gestalten. Erfahren Sie mehr zu den drei Ergebnisstufen.

IBAN-Namensabgleich 2025: Sicherheit bei Überweisungen

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Die bevorstehenden Änderungen im Bankensektor der EU ab dem 9. Oktober 2025 versprechen, die Finanztransaktionen sowohl sicherer als auch effizienter zu gestalten. Zwei wesentliche Neuerungen – der IBAN-Namensabgleich und die Einführung von Echtzeitüberweisungen – werden hierbei eine zentrale Rolle spielen.

Einführung des IBAN-Namensabgleichs

Ab dem genannten Datum werden EU-Banken eine automatische Überprüfung des IBANs mit dem Namen des Überweisungsempfängers durchführen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit von SEPA-Überweisungen zu erhöhen. Der Abgleich liefert Ergebnisse in drei Stufen:

  • Rot („No Match“)
    Wenn kein Übereinstimmen der Namen festgestellt wird, sollten die Daten sorgfältig überprüft werden. Bei Fehlüberweisungen kann der Kunde haftbar gemacht werden.

  • Gelb („Close Match“)
    Nahezu Übereinstimmung zeigt an, dass der Empfängername überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden kann.

  • Grün („Match“)
    Eine volle Übereinstimmung erlaubt eine problemlose Durchführung der Überweisung.

Empfehlungen für Unternehmer

Um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird Unternehmern empfohlen, die Kontobezeichnung auf Rechnungen exakt anzugeben. Zudem kann ein QR-Code genutzt werden, der die korrekte Kontobezeichnung enthält. Für den Fall, dass ein Handelsname vom offiziellen Firmennamen abweicht, besteht die Möglichkeit, bei der Bank einen abweichenden „Alias“-Namen zu hinterlegen. Unternehmen sollten beachten, dass es am 9. Oktober aufgrund angekündigter Wartungsarbeiten ratsam ist, Überweisungen zu vermeiden.

Einführung der Echtzeitüberweisungen

Gleichzeitig mit dem IBAN-Namensabgleich wird die Verfügbarkeit von Echtzeitüberweisungen im Euro-Raum ohne Zusatzkosten eingeführt. Diese Neuerung bietet erhebliche Vorteile, insbesondere für enge Zahlungsfristen und sofortige Zahlungen bei Privatverkäufen. Dennoch wird vom Verbraucherschutz geraten, Echtzeitüberweisungen nicht als Standard zu verwenden. Grund dafür ist der fehlende Korrekturspielraum, da Beträge unmittelbar abgebucht werden.

Diese beiden Maßnahmen spiegeln die Bemühungen wider, den Bankverkehr sowohl sicherer als auch kundenfreundlicher zu gestalten, was letztlich sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugutekommen dürfte.

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