Die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretende Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO) zielt primär darauf ab, die Transparenz und steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen, einschließlich Kryptowährungen, zu verbessern. Durch diese Maßnahme sollen Steuerpflichtige eine einheitlichere und genauere Dokumentation ihrer Kapitalerträge und -verluste erhalten.
Verpflichtungen für Finanzinstitutionen
Künftig müssen Banken, Broker und Kryptodienstleister einheitliche und detaillierte Steuerreportings für die Kapitalerträge ihrer Kund:innen erstellen. Diese Reportings umfassen Erträge aus Dividenden, Zinsen, Kursgewinnen und Kryptowährungen sowie die Verluste aus Wertpapier- oder Kryptotransaktionen.
Vorteile der Verordnung
Die Einführung der Verordnung bietet mehrere Vorteile: Sie ermöglicht Transparenz durch eine einheitliche Dokumentation aller Kapitalerträge und -verluste und erleichtert den Verlustausgleich depotübergreifend. Außerdem trägt sie zur Fehlervermeidung in der Steuererklärung bei, insbesondere bei komplexen Portfolios.
Praktische Umsetzung
Inländische Finanzinstitute sind verpflichtet, die relevanten Daten automatisch zu erfassen und sie auf Anfrage bereitzustellen. Für kapitalerträge, die durch die Kapitalertragsteuer (KESt) abgegolten sind (25 % für Zinsen und 27,5 % für Dividenden/Kursgewinne), ist in der Regel keine Steuererklärung nötig, es sei denn, es wird ein Verlustausgleich angestrebt. Bei ausländischen Erträgen ohne KESt-Abzug bleibt eine manuelle Deklaration erforderlich, wobei die neuen Reportings als Nachweis dienen.
Empfehlungen
Auch wenn kein Verlustausgleich angestrebt wird, erweisen sich die Reports als nützlich für Dokumentationszwecke. Bei komplexen Anlageportfolios ist die Konsultation eines Steuerberaters ratsam. Zudem sollten Kryptowährungs-Investor:innen sicherstellen, dass ihre Plattformen die neuen KESt-Vorgaben einhalten.
Fazit
Die neue Verordnung erleichtert das Steuerreporting erheblich und trägt zur Gleichstellung von Krypto-Einkünften mit traditionellen Kapitalvermögen bei. Anleger:innen sollten die neue Möglichkeit des Verlustausgleichs dort nutzen, wo es sinnvoll ist, und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um alle Vorteile optimal auszuschöpfen.