In Österreich sind viele Vereine neben ihrem Hauptfokus auf ideelle Tätigkeiten auch unternehmerisch aktiv. Während die Vereinsstruktur für ideelle Zwecke optimiert ist, erweist sie sich bei steigendem unternehmerischen Umfang oft als unzureichend. Daher steht die Frage nach der passenden Rechtsform für solche Vereine im Raum.
Optionen zur rechtlichen Anpassung
Eine Möglichkeit für Vereine, die sowohl ideell als auch unternehmerisch tätig sind, besteht in der Ausgliederung in eine Tochter-GmbH. Dies ist häufig in Haftungs- und steuerrechtlicher Hinsicht sinnvoll, da es die Gemeinnützigkeitsbegünstigung schützt. Alternativ erlaubt das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 die Umwandlung in eine Genossenschaft. Diese Option bewahrt nicht nur die Identität des Vereins, sondern bietet auch Flexibilität durch einen rechtlichen Wechsel.
Voraussetzungen und Verfahren
Für eine Umwandlung ist ein Umwandlungsbeschluss durch die Mitgliederversammlung erforderlich, der auch notwendige Statutenänderungen umfassen muss. Es ist wichtig, den Vermögensschutz zu wahren: Das Vereinsvermögen muss weiterhin zweckgebunden verwendet werden, um die steuerliche Begünstigung zu erhalten. Zudem muss die Satzung sicherstellen, dass ausscheidende Genossenschafter keinen Anspruch auf die Reservefonds haben.
Mitgliederrechte und Schutzmaßnahmen
Um schnell Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist die Klagefrist gegen Umwandlungsbeschlüsse auf einen Monat beschränkt. Mitglieder, die der Umwandlung nicht zustimmen, haben ein Austrittsrecht und können innerhalb von sechs Monaten kostenfrei austreten.
Wirkungen der Umwandlung
Die Umwandlung wird mit der Eintragung ins Firmenbuch formalisiert. Es müssen Nachweise über die Erfüllung der Umwandlungsvoraussetzungen durch einen Revisionsverband oder Prüfungsbestätigungen vorgelegt werden, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Fazit
Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist entscheidend für die erfolgreiche Ausrichtung eines Vereins mit unternehmerischer Tätigkeit. Um alle rechtlichen und steuerlichen Belange sorgfältig abzuwägen, ist die Inanspruchnahme professioneller Beratung dringend zu empfehlen. Dies stellt sicher, dass der Verein den neuen Anforderungen gerecht wird und seine Ziele effizient verfolgen kann.