Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich eine Entscheidung gefällt, die den Nachweis für die steuerliche Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen wesentlich erleichtert. Dies stellt für Steuerpflichtige, die regelmäßig medizinische Kosten geltend machen wollen, eine bedeutende Verbesserung dar.
Erleichterter Nachweis außergewöhnlicher Belastungen durch VfGH
Hintergrund
Der VfGH hat den Nachweis für die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen im Steuerrecht erleichtert. Diese Entscheidung führt zu einer faireren Bewertung von medizinisch notwendigen Ausgaben, die nicht immer im Vorhinein umfassend dokumentiert werden können.
Fallbeispiel
In einem konkreten Fall hatte eine Steuerpflichtige mit 70% Behinderung Kosten für Massagen und Osteopathie geltend gemacht. Das Finanzamt und das Bundesfinanzgericht (BFG) hatten diese Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, da eine ärztliche Verordnung vor Beginn der Behandlungen fehlte und kein Kostenersatz durch die Sozialversicherung erfolgte.
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Der VfGH widersprach dieser Sichtweise und erkannte die regelmäßige medizinische Notwendigkeit der Behandlungen zur Stabilisierung der Mobilität an. Diese Anerkennung basierte auf einem ärztlichen Gutachten. Die Nichtanerkennung eines ärztlichen Attests als Beleg wurde als Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes betrachtet.
Implikationen
Durch diese Entscheidung können sich Steuerpflichtige, die regelmäßig notwendige medizinische Behandlungen durchführen lassen, stärker auf eine vereinfachte Anerkennung solcher Kosten als außergewöhnliche Belastung berufen, sofern sie durchgehende ärztliche Belege vorlegen können. Diese Entscheidung stärkt insbesondere Steuerpflichtige, die möglicherweise nicht alle Dokumente zu Beginn der Behandlung vollständig vorlegen können.
Empfehlungen
Steuerpflichtige, die medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen, sollten darauf achten, fortlaufende Dokumentation durch ärztliche Atteste einzuholen, um den Nachweis für die steuerliche Anerkennung zu erleichtern. Bei einer Ablehnung durch das Finanzamt könnte eine rechtliche Überprüfung in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz identifiziert werden.
Dies zeigt, dass der VfGH die Rechte von Steuerpflichtigen stärkt, und betont die Wichtigkeit eines gründlichen Ansatzes bei medizinischen Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden sollen.