Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse ist ein wachsender Trend, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Eine der wesentlichen Fragen dabei ist, wie diese innovativen Technologien in der Unternehmensbilanz zu erfassen sind.
Definition und Nutzung von KI
KI beschreibt Systeme, die in der Lage sind, zu lernen, logische Schlussfolgerungen zu ziehen und Aufgaben zu übernehmen, die traditionell menschliches Denken erfordern. Unternehmen setzen KI oft in Bereichen wie Datenanalyse und Prozessautomatisierung ein, um Effizienz zu steigern und Kosten zu reduzieren.
Bilanzierung von KI-Anwendungen
Bei der Bilanzierung von KI-Anwendungen gibt es einige wesentliche Unterscheidungen:
- Gekaufte KI-Software kann als immaterieller Vermögensgegenstand in der Bilanz aktiviert werden. Dies bedeutet, dass deren Anschaffungswert in der Bilanz als Vermögenswert erfasst wird.
- Weiterentwickelte KI-Software: Kleinere Anpassungen an bestehender Software sind aktivierbar. Falls jedoch umfassende Änderungen vorgenommen werden, sind die entsprechenden Kosten als Aufwand zu verbuchen.
- Selbst entwickelte KI unterliegt unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften:
- Ein Aktivierungsverbot besteht, wenn die KI als innerbetriebliche Lösung entwickelt wird und im Unternehmen verbleibt.
- Eine Aktivierungspflicht besteht hingegen, wenn die KI als Produkt für spezifische Kundenbedürfnisse entwickelt wird und somit wirtschaftlich genutzt wird.
KI als Vermögensgegenstand
KI wird nicht immer als eigenständiger Vermögensgegenstand betrachtet. Oft ist sie in materielle Vermögensgegenstände integriert. Wenn es möglich ist, die KI von anderen Vermögenswerten zu trennen, sollte sie separat bilanziert werden. Andernfalls muss sie je nach Hauptcharakteristik als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand verbucht werden.
Fazit
Die Bilanzierung von KI fordert eine differenzierte Betrachtung der Technologie. Gekaufte und maßgeschneiderte KI-Produkte sind in der Regel aktivierbar und stellen somit einen bilanzierbaren Vermögenswert dar. Selbst geschaffene KI, bei der das Verwertungsrecht im Unternehmen verbleibt, unterliegt einem Aktivierungsverbot, was bedeutet, dass die Entwicklungskosten als Aufwand zu verbuchen sind. Diese Regelungen sorgen für eine sorgfältige Handhabung von KI-Werten in der Finanzberichterstattung und spiegeln die wirtschaftliche Nutzung und den Wert wider, den KI für Unternehmen darstellt.