DBA Österreich Deutschland

DBA Österreich Deutschland: Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet

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Änderungen des DBA Österreich Deutschland

Sind Unternehmen oder Arbeitnehmer grenzüberschreitend tätig, besteht die Gefahr, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Dies soll durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindert werden. Am 21.08.2023 wurde das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich unterzeichnet und soll am 01.01.2024 in Kraft treten. Die Änderungen berücksichtigen Bedingungen der modernen Arbeitswelt, insbesondere die verstärkte Nutzung von Home-Office-Optionen. In diesem Blog-Beitrag erklären die Ultimum-Steuerberater leichtverständlich, worum es sich bei einem DBA genau handelt und welche Änderungen zum DBA Österreich Deutschland im Zusammenhang mit Grenzgängertätigkeiten beschlossen wurden.

Inhaltsverzeichnis

DBA Österreich Deutschland – Was genau ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Wie bereits erwähnt, sollen DBA verhindern, dass dieselben Einkünfte eines Steuerpflichtigen für denselben Zeitraum mehrfach mit gleichartigen Steuern belastet werden. 

Werden Unternehmen oder Arbeitnehmer grenzüberschreitend tätig – also in mehreren Staaten – kann eine derartige Doppelbesteuerung anfallen. 

Um dies zu verhindern, wird durch völkerrechtliche Verträge vereinbart, welcher der beiden Staaten ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss.

Änderungen zum DBA Österreich Deutschland

DBA Österreich Deutschland Home-Office

Das im August 2023 in Aschau im Chiemgau unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Österreich Deutschland enthält eine Anpassung der Grenzgängerregelung und Ausdehnung derselben auf den öffentlichen Dienst.

Weiters erfolgt durch die Änderungen eine Anpassung an die neuen OECD-Standards, welche einer Steuerumgehung entgegenwirken sollen.

„Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Instrument zur Regelung der Besteuerung von Einkünften in den jeweiligen Staaten. Mit dem neuen Abkommen zwischen Deutschland und Österreich bilden wir die veränderten Arbeitswelten ab und implementieren neuste internationale Standards. Vor allem der Bereich des Home-Office hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und wir schaffen nun mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten.“

Tipp: Grenzüberschreitende Tätigkeiten zwischen Deutschland und Österreich bieten viele Chancen, gehen jedoch auch mit steuerlichen Herausforderungen einher. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater, der sich auf grenzüberschreitende Steuerfragen spezialisiert hat, ist unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren und das volle Potenzial dieser Geschäftstätigkeiten auszuschöpfen. Hierbei unterstützt Sie die Steuerberatungskanzlei Mag. Markus Geisler, MBA MSc als Experte für grenzüberschreitende Steuerberatung zwischen Deutschland und Österreich.

„Mit der Ausweitung der Regelung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen wir einem dringenden Anliegen der Beschäftigten und Unternehmen in der Grenzregion nach. Mit einfachen und modernen Regelungen erwirken wir so eine deutliche bürokratische Entlastung. Ich freue mich, dass wir uns mit einer zügigen Umsetzung auf beiden Seiten der Grenze für begründete Belange der Betroffenen einsetzen und für neue Herausforderungen zeitnah pragmatische Lösungen finden. Zusammen stehen wir für ein modernes Europa.“

Grenzgängerregelung

Den Entwicklungen der modernen Arbeitswelt und dem verstärkten Einsatz von Home-Office ist es geschuldet, dass die Grenzgängerregelung neu gefasst wurde. Ziel ist es, den Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität  einzuräumen. Durch die Neuregelung liegt bereits dann die Grenzgängereigenschaft vor, wenn Personen in der Grenzzone arbeiten und ihren Wohnsitz haben.

DBA Österreich Deutschland Grenzgänger

Dadurch ist ein tägliches Pendeln über die Grenze nicht mehr erforderlich. Erfolgen Arbeitstage im Home-Office, handelt es sich nunmehr um keine schädlichen Tage im Sinne der Grenzgängerregelung. Darüber hinaus erfolgte eine Ausdehnung dieser Regelung auf im öffentlichen Dienst Beschäftigte.

Im Sinne der neuen Bestimmung gelten Personen auch als Grenzgänger, sofern sie

  • in der Nähe der Grenze ihren Hauptwohnsitz haben und
  • ihre unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausüben.


Die Grenzzone umfasst Gemeinden, die sich ganz oder teilweise in einer Zone von 30 Kilometern beiderseits der Grenze befinden. Wenn nun eine Person maximal an 45 Arbeitstagen ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird, wird die Tätigkeit „üblicherweise“ in der Grenzzone ausgeübt.

Diese Neufassung führt für im Home-Office tätige Grenzgängern dazu, dass Home-Office-Tage nicht mehr als schädliche Nichtrückkehrtage gelten und bringt Flexibilität sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

DBA Österreich Deutschland – noch Fragen?

Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten zwischen Deutschland und Österreich sind in den letzten Jahren immer häufiger geworden. Die geografische Nähe, die ähnlichen Wirtschaftsstrukturen und der gemeinsame europäische Markt machen diese beiden Länder zu attraktiven Partnern für Unternehmen und Investoren. Allerdings gehen solche grenzüberschreitenden Aktivitäten oft mit komplexen steuerlichen Herausforderungen einher, die eine professionelle Steuerberatung unverzichtbar machen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen die Steuerberatungskanzlei Mag. Markus Geisler, MBA MSc unterstützend zur Seite.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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